Mitgliedschaft

Lohnsteuerhilfevereine sind Selbsthilfeeinrichtungen von Arbeitnehmern für die das Steuerberatungsgesetz gilt.

Nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung freuen wir uns, Sie als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

Die Mitgliedschaft endet nicht automatisch zum Jahresende. Sofern eine Kündigung nicht bis zum 30.11. des laufenden Jahres gekündigt wird, verlängert sich diese jeweils um ein weiteres Jahr.

Im Rahmen dieser Mitgliedschaft sind unsere Leistungen für das Mitglied unentgeltlich. Das bedeutet, dass Sie für die Zahlung des Mitgliedsbeitrages uneingeschränkt Anspruch auf alle unsere Beratungsleistungen haben. Einzelne Leistungen werden nicht gesondert berechnet.

Der Jahresbeitrag richtet sich nach der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen.



Die Aufnahmegebühr für neue Mitglieder beträgt 10,00 € inkl. MWSt. Bei zusammen veranlagten Ehegatten wird diese Gebühr nur einmal erhoben.

Der Beitrag ist als Steuerberatungskosten abzugsfähig.

Bitte denken Sie an die vollständigen Unterlagen, wenn Sie zu uns kommen: Checkliste

Die Beitragsordnung und die Satzung können hier als PDF-Dateien heruntergeladen werden.